As-Salâm alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!
Ich bin ein Muslim aus der Republik Nordossetien im Nordkaukasus der ehemaligen Sowjetunion. Ich lebe in diesem Land, in dem es keine islâmischen Gelehrten gibt. Ich lebe gemeinsam mit meiner von meinem Vater geschiedenen Mutter und bin ihr einziger Sohn.
Ist es mir erlaubt zu Studienzwecken zu verreisen und meine Mutter zurückzulassen, wenn sie nichts dagegen hat? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Eltern meiner Mutter noch leben, und dass sie einen Bruder hat, der gemeinsam mit seiner Familie im gleichen Land lebt!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir bitten Allâh darum, uns und euch in Seiner Religion zu festigen! Möge Allâh dich für deine Güte gegenüber deiner Mutter und dein Streben nach islâmischem Wissen mit Gutem belohnen! Da du nicht befürchten musst, dass deine Mutter während deiner Reise hilflos ist, da es jemandem gibt, der sich um ihre Angelegenheiten kümmert, und das Gleiche auf deinen Vater zutrifft und sie nichts gegen deine Studienreise einzuwenden haben, bist du gewiss zum Verreisen verpflichtet, sobald du imstande dazu bist. Denn die Angelegenheit ist verpflichtend für dich geworden, wenn es in deinem Land, wie du erwähntest, keine Gelehrten gibt.
Einige Gelehrte sagen sogar, dass man hinsichtlich des Studierens, auch wenn es genügt, dass ein Teil der islâmischen Gemeinschaft es tut – und dies im selben Land nicht möglich ist – den Eltern nicht zu gehorchen braucht, sofern man nicht befürchtet, dass sie hilflos sind.
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