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  4. Über das Pflichtmaß hinausgehende Handlungen im Gebet
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Ist das Gebet desjenigen gültig, der das Gebet mit einem einzigen Taslîm [Beenden des Gebets durch Aussprechen der Formel „As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâh“] beendet?

Frage

Ist es erlaubt, dass der Betende am Ende des Gebets nur einmal „As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâh“ sagt? Möge Allâh Sie segnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Der erste Taslîm ist eine Pflicht, der zweite ist wünschenswert. Wer sich auf einen Taslîm beschränkt, dessen Gebet ist gültig.

An-Nawawî sagt in seinem Werk Al-Madschmû: „Ibn Al-Mundhir hat erwähnt, die Gelehrten stimmen darin überein, dass das Gebet desjenigen, der sich auf einen Taslîm beschränkt, gültig ist. Wenn der Betende daher einmal Taslîm verrichten will, ist es wünschenswert, dass er ihn durchführt, wobei sein Gesicht gerade ist. Will er zweimal Taslîm verrichten, dann soll er den ersten Taslîm zur rechten Seite und den zweiten zur linken Seite verrichten. Er wendet bei jedem Taslîm sein Gesicht zur jeweiligen Seite, so dass derjenige, der neben ihm sitzt, seine Wange sehen kann.“

þUnd Allâh weiß es am besten!

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