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Das rituelle Gebet - Teil 7

Das rituelle Gebet - Teil 7

Die Verrichtung der Îd-Gebete (Salâ Al-Îd)

 

1. Wie freitags sollte jeder Anbetende in seiner besten Kleidung, gepflegt, ordentlich und in Hochstimmung zum gemeinschaftlichen Îd gehen. In der Moschee oder am Versammlungsort werden bestimmte Worte des Gedenkens Allâhs wiederholt ausgesprochen, bevor das eigentliche Gebet beginnt. Dies wird „Takbîr“ genannt und ist am Ende dieses Kapitels zu finden.

 

2. Das Îd-Gebet wird zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen Sonnenaufgang und Mittag verrichtet. Weder Adhân noch Iqâma sind erforderlich. Das Gebet besteht aus zwei Gebetseinheiten, in denen der Imâm jeweils die Fâtiha und eine andere Textstelle aus dem Qurân vernehmbar rezitiert.

 

3. Der Imâm fasst seine Absicht zur Leitung des Gebets, sagt Allâhu akbar und wiederholt diese Worte dann siebenmal, wobei er seine Hände bis zu den Ohren hebt und sie zum Ende jeder dieser Formulierung an den Seiten wieder herunterhängen lässt. Nach dem siebten Takbîr legt er, wie in anderen Gebeten auch, direkt über dem Bauchnabel die rechte Hand auf die linke. Die Anbetenden folgen dem Imâm in all seinen jeweiligen Bewegungen, wobei sie genau dasselbe tun und sagen.

 

4. Nach der ersten Gebetseinheit erhebt sich der Imâm zur zweiten, wobei er Allâhu akbar sagt. Dann wiederholt er diese Worte fünfmal, wobei er dasselbe tut wie in der ersten Gebetseinheit und was  von den hinter ihm Betenden in der gleichen Weise befolgt wird.

 

5. Nach Verrichtung der zwei Gebetseinheiten hält der Imâm eine zweiteilige Predigt mit einer kurzen Pause zwischen den beiden Teilen. Der erste Teil beginnt mit dem neunmaligen Aussprechen des Takbîr und der zweite mit dem siebenmaligen Aussprechen desselben. Die übrige Predigt erfolgt nach dem Vorbild der Ermahnung und Beratung der Freitagspredigt.

 

6. Es ist auf die Angelegenheit der Sadaqa Al-Fitr (Zakâ des Fastenbrechens) aufmerksam zu machen. Dies ist eine Sozialpflichtabgabe, bei der jeder Muslim, der es sich leisten kann, mindestens eine volle Mahlzeit beziehungsweise deren Wert Bedürftigen zukommen lassen muss. Falls er Angehörige hat, muss er dasselbe für jeden seiner Angehörigen tun. Ernährt er beispielsweise sich selbst und drei Angehörige, so muss er mindestens vier Mahlzeiten beziehungsweise deren Wert an Bedürftige verteilen. Diese Almosen sollten früh genug, und zwar noch vor dem Îd Al-Fitr-Gebet verteilt werden, damit die Bedürftigen den Tag in einer festlichen und heiteren Stimmung beginnen können.

 

7. In der Predigt des zweiten Îds sollte der Imâm die Aufmerksamkeit auf das Thema der Opferdarbringung lenken. Am Tag des Îd Al-Adhâ (Opferfests) sollte jeder bemittelte Muslim ein Opfer darbringen. Eine Ziege oder ein Schaf genügt für einen Haushalt. Eine Kuh oder ein Stier genügt für sieben verschiedene Haushalte. Es ist wünschenswert, das Opfertier am Îd-Tag nach dem Festgebet zu schlachten. Falls es jedoch am zweiten oder am dritten Tag geschlachtet wird, so wird dies angenommen. Über das Fleisch der geschlachteten Tiere sind im ehrwürdigen Qurân folgende Anweisungen festgelegt: …esst davon und gebt dem bescheidenen und dem fordernden (Armen) zu essen… (Sûra 22:36).

 

Im selben Kontext wird im ehrwürdigen Qurân erklärt, dass Gott weder am Fleisch der Opfertiere noch an deren Blut interessiert ist, und diese Ihn auch nicht erreichen. Jedoch ist es die demütige Ehrfurcht gegenüber Gott seitens Seiner anbetend Dienenden, die Ihn erreicht und an der Er interessiert ist.

        

Es ist nochmals zu erwähnen, dass die Îd-Gebete die morgendlichen Pflichtgebete (Fadschr-Gebete) nicht ersetzen und selbst nicht durch irgendein anderes Gebet ersetzt werden können.    

 

Der Takbîr, der vor den Gebeten beider Îds und nach den normalen Gemeinschaftsgebeten in den drei Tagen nach dem zweiten Îd ausgesprochen wird, wird Takbîr At-Taschrîq genannt. Er lautet wie folgt:

 

Allâhu akbar (dreimal)
Lâ ilâha illa-llâh
Allâhu akbar (zweimal) wa li-llâhi-l-hamd
Dieser Takbîr bedeutet:
Gott ist größer (dreimal).
Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Gott.
Gott ist größer (zweimal).
Der Lobpreis gebührt Allâh.

 

Das Verkürzen des Gebets

 

1. Wenn jemand mit der Absicht verreist, sich etwa 80 km oder mehr von seinem Wohnort zu entfernen, sollte er die Pflichtgebete mit vier Gebetseinheiten auf jeweils zwei Gebetseinheiten verkürzen. Diese Kürzung ist auf das Mittagsgebet (Dhuhr), das Nachmittagsgebet (Asr) und das Nachtgebet (Ischâ) anwendbar. Das Morgengebet (Fadschr) und das Abendgebet (Maghrib) bleiben also unverändert.

 

2. Diese Erleichterung gilt selbst dann, wenn der Reisende sein Ziel erreicht hat, sofern er nicht beabsichtigt, sich 15 Tage oder länger dort aufzuhalten. Anderenfalls sollte er die verkürzbaren Gebete mit ihrer ursprünglichen und vollständigen Anzahl an Gebetseinheiten verrichten.

 

3. Reist man unter den genannten Bedingungen, so ist man von allen Sunna-Gebeten befreit, außer den zwei Sunna-Gebetseinheiten des Morgengebets (Fadschr) und dem Witr, das auf das Nachtgebet (Ischâ) folgt.

 

Zwischen den verschiedenen Rechtsschulen bestehen hinsichtlich der Reiseentfernung und Reisedauer einige kleinere Meinungsunterschiede.

 

Zeiten, zu denen das Gebet verboten ist

 

Dem Muslim ist es verboten, zu folgenden Zeiten Pflichtgebete oder freiwillige zusätzliche Gebete zu verrichten:

 

1. Wenn die Sonne aufgeht.
2. Wenn die Sonne im Zenit steht.
3. Wenn die Sonne untergeht.
4. Während der Menstruation oder dem Wochenbett nach der Geburt.
5. Wenn man teilweise oder vollständig rituell unrein ist.

 

Es sollte klargestellt werden, dass für den Fall des Verschlafens oder Verpassens eines Pflichtgebets dieses, sobald man sich daran erinnert, ungeachtet des Sonnenstands umgehend verrichtet werden muss.

 

Das Nachholen verpasster Gebete

 

1. Im Regelfall muss jeder Muslim oder jede Muslimin das Gebet zu dessen fälliger Zeit verrichten. Dies zu Unterlassen ist eine strafbare Sünde, es sei denn, es liegt eine begründete Entschuldigung für die Verspätung vor.

 

2. Jeder Muslim muss seine verpassten Pflichtgebete nachholen, mit Ausnahme von Frauen während des Wochenbetts oder der Menstruation und jedem, der für einige Zeit unzurechnungsfähig oder bewusstlos war.

 

3. Beim Nachholen der verpassten Gebete muss man diese in ihrer ursprünglichen Form verrichten. Waren sie beispielsweise in gekürzter Form fällig, so sollten sie dementsprechend verrichtet werden und vice versa.

 

4. Die Reihenfolge zwischen den verpassten Gebeten sowie zwischen diesen und den gegenwärtigen sollte eingehalten werden. Sprich: Das zuerst fällige wird zuerst verrichtet, es sei denn die verpassten Gebete sind so zahlreich, dass man sich an deren genaue Zeiten nicht mehr erinnern kann, oder die verfügbare Zeit reicht nicht aus, um sowohl die verpassten als auch die gegenwärtigen Gebete zu verrichten. In diesem Fall wird das gegenwärtige Gebet zuerst verrichtet, und die verpassten können später verrichtet werden. In jedem Fall muss der Muslim sicherstellen, dass sein Soll an Gebeten immer erfüllt ist und dass es keine verpassten Gebete gibt.

 

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