Bin ich verpflichtet, im Namen der Bediensteten und Chauffeure, die in meinem Haushalt arbeiten, die Zakā Al-Fitr zu entrichten?
Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die vorzugswürdige Meinung lautet, dass die Bediensteten und Chauffeure selbst und nicht jemandes anders dazu verpflichtet sind, die Zakā A-l-Fitr zu entrichten, da Ibn Umar sagte: Allāhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat die Zakā Al-Fitr jedem Mann und jeder Frau als ein Sā [Hohlmaß; knapp 3,7 l] an Datteln oder ein Sā an Gerste auferlegt. (Al-Buchārī und Muslim.)
Dieser Hadīth deutet darauf hin, dass jeder Mensch die Zakā selbst entrichten muss, außer denjenigen, die durch einen anderen Beweis davon ausgenommen sind. Und die in der Frage Genannten wurden durch keinerlei Beweis davon ausgenommen.
Und Allāh weiß es am besten!