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Wenn man bei der Zakā Al-Fitr (am Ende des Monats Ramadān) mehr spendet als man muss

Frage

Kann ich bei der Zakā Al-Fitr in meinem Namen sowie im Namen meiner Frau und meiner Kinder mehr spenden, als man spenden muss?
Wird die Zakā für das Gold von meinem privaten Besitz entrichtet oder vom Besitz meiner Frau? Ich und meine Frau haben übrigens das gleiche Einkommen.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Pflicht für die Zakā Al-Fitr ist ein Sā [Hohlmaß an Nahrung; etwa 3,7 l]. Diesen entrichtet der Mann in seinem Namen und im Namen aller, für deren Unterhalt er aufzukommen hat. Und wenn man freiwillige mehr spendet, als man muss, dann ist dies eine noch größere Wohltat. Allāh der Erhabene sagt:

„...Und wer (von sich aus) freiwillig Gutes tut, so ist Allāh Dankbar und Allwissend.“ [Sūra 2:158].

Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten zu diesem Thema.

Die Malikiten sehen es hingegen als verpönt an, bei der Zakā Al-Fitr mehr als vorgeschrieben zu spenden, und betrachteten dies als eine unerlaubte Neuerung in der Religion.

Der Gelehrte Ad-Dardīr schrieb in seinem Kommentarwerk zu Muchtasar Chalīl:

„Es ist empfehlenswert, dem Sā [an Nahrung] nichts hinzuzufügen. Ja, es ist sogar unerwünscht, ihm etwas hinzuzufügen. Denn es handelt sich dabei um eine Bestimmung Allāhs. Daher ist ein Zusatz dazu eine verpönte Neuerung, so wie es auch der Fall ist, wenn man bei der verbalen Lobpreisung [Tasbīh] der Anzahl von 33 etwas hinzufügt.“

Die Entrichtung der Zakā für Gold und anderes ist eine Pflicht für den Eigentümer der Güter, für die die Zakā zu entrichten ist. Sollte sie vom Besitz eines anderen entrichtet werden, dann steht dem nichts im Wege, wenn sowohl der Entrichtende als auch der, in dessen Namen entrichtet wird, damit einverstanden sind. Wenn du also verpflichtet sein solltest, die Zakā zu entrichten, und deine Frau sie in deinem Namen entrichten möchte, dann steht dem nichts im Wege. Das Gleiche gilt, wenn sie dazu verpflichtet ist und du sie in ihrem Namen entrichten möchtest.

Und Allāh weiß es am besten!

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