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Urteil über das Brechen des Fastens vor Sonnenuntergang in einem Land, in dem der Tag sehr lange andauert

Frage

Die Fastenzeit in Großbritannien beträgt mehr als siebzehn Stunden am Tag. Ist es erlaubt nur zwölf Stunden zu fasten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Allâh, der Erhabene, sagt: „…und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187)

Die genaue Zeitangabe für das Fasten ist also bekannt und von Allâh, dem Erhabenen, zur Pflicht gemacht, so dass weder etwas hinzugefügt noch verkürzt werden darf. Allâh hat das Fasten auf Grund tiefer Weisheit verordnet, und zwar zur Erziehung und Läuterung der Seelen der anbetend Dienenden und zur Befreiung deren Herzen von den Einwirkungen des Schlechten: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!“ (Sûra 2:183)

Allâh hat das Fasten nicht angeordnet, um es den Dienern zu erschweren, oder sie in Bedrängnis zu bringen. So war das Fasten, bevor es in dieser Weise zur Pflicht gemacht wurde, mit einem zweier Dinge verbindlich, entweder dem Schlaf nach dem Abendgebet oder nach dem Nachtgebet, und nicht wie jetzt nach dem Fadschr-Gebet. Allâh erbarmte sich dieser islâmischen Gemeinschaft und erleichterte es ihr, indem Er ihr das Essen und Trinken die gesamte Nacht erlaubte. Also was ist dir Genüge, wenn dir nicht reicht, was Allâh, der Erhabene, dir eröffnet? Was du erwähnst, gehört zu den Dingen, die dem Muslim unter keinen Umständen gestattet sind. Es stellt vielmehr eine Manipulation der Religion und eine Überschreitung der Grenzen Allâhs dar, und Allâh, der Erhabene, sagt: „Dies sind Allâhs Grenzen. Wer aber Allâhs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu.“ (Sûra 65:1)

Des Weiteren steht die Belohnung zum Verhältnis der Anstrengung, und der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer Ramadân fastet, aus Glauben (oder tiefer Überzeugung, dass das Fasten eine Pflicht ist und Allâh eine Belohnung dafür bereithält) und mit der aufrichtigen Erwartung (auf die Belohnung Allâhs, arab.: Ihtisâban), dem wird vergeben, was er an Sünden vorausgeschickt hat.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

Ihtisâban bedeutet, dass man das Fasten nicht lästig findet oder dass man damit unzufrieden ist.

Der Fastende jedoch, dem das Fasten unerträglich schwer fällt, so dass er befürchtet, dass das Fasten sein Leben gefährdet oder dergleichen, darf sein Fasten (vorübergehend) brechen und dann den restlichen Tag weiterführen. Doch muss er diesen Tag später nachholen.

Möge Allâh uns und dich den richtigen Weg leiten!

Und Allâh weiß es am besten.

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