Assalâmu Alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh,
ein Mädchen hat sich mit einem Mann vermählt, also den Ehevertrag geschlossen. Bevor sie jedoch die Ehe vollzogen hatten, ließ er sich von ihr beim islâmischen Standesbeamten scheiden. Das wiederholte sich insgesamt dreimal. Er ließ sich also beim Standesbeamten dreimal von ihr scheiden, und zwar vor Vollzug der Ehe. Er will jetzt zurück zu ihr, wie ist das islâmisch zu beurteilen? Einige erteilten ihm die Fatwa, dass er einen neuen Ehevertrag schließen kann, da die dreimalige Scheidung nicht endgültig ist, weil die Ehe noch nicht vollzogen war. Stimmt das? Antworten Sie uns, möge Allâh es Ihnen mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Falls damit gemeint ist, dass dieser Mann seine Frau, mit der er die Ehe noch nicht vollzogen hat, dreimal direkt nacheinander geschieden hat, dann ist die dreifache Scheidung nach Meinung der Gelehrtenmehrheit gültig und damit auch unwiderruflich. Das ist u. a. die Meinung der vier Imâme der sunnitischen Rechtsschulen, nach deren Meinung darf er diese Frau nur dann wieder heiraten, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Dieser Meinung widersprach der Großgelehrte Ibn Taimiya und sagte, dass die dreifache Scheidung nur als eine Scheidung gezählt wird. Nach seiner Meinung dürfen sie eine neue Ehe eingehen, und zwar mit einem neuen Vertrag und einer neuen Brautgabe.
Falls aber der Fragesteller meint, dass sich dieser Mann von seiner Frau nicht direkt nach der ersten Scheidung nochmals scheiden ließ, dann ist nur die erste Scheidung wirksam, denn allein wegen dieser ersten Scheidung wurde die Frau, mit der ihr Mann keinen Geschlechtsverkehr durchgeführt hat, unwiderruflich geschieden. Die nachfolgenden Scheidungen sind somit belanglos, weil sie islâmrechtlich gar keine Bedeutung haben. Darin sind sich die vier Imâme einig.
Falls der Scheidungsausspruch nicht direkt wiederholt wurde, dann ist die Scheidung nach Abû Hanîfa und As-Schâfi'î zwar widerruflich, aber sie dürfen einen erneuten Ehevertrag abschließen. Diese Meinung halten wir für wahrscheinlicher. Es handelt sich hierbei um die sogenannte "kleine" widerrufliche Scheidung, die dem Mann erlaubt, sie noch mal mit einem erneuten Ehevertrag und einer neuen Brautgabe zu heiraten. Sie hat keine Wartezeit einzuhalten, da sie vor dem Vollzug der Ehe geschieden wurde.
Und Allâh weiß es am besten!
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