Wenn ein Verwandter von mir stirbt, dem ein künstliches Auge eingepflanzt wurde, muss er damit beerdigt werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist in der Scharîa wohlbekannt, dass die Würde des Muslims respektiert werden muss, egal ob er am Leben oder verstorben ist. Deshalb darf man seine Würde nicht verletzen. Hat der Verstorbene ein künstliches Auge, dann darf dieses von ihm vor der Beerdigung nicht entfernt werden, sondern er muss damit beerdigt werden, denn die Entfernung führt zum hässlichen Aussehen, was der Verstorbene selbst durch dieses Auge vermeiden wollte.
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