Islam Web

  1. Fatwa
  2. Frau und Familie
  3. Die Rechte der Kinder
  4. Die Abstammung und wie man sie nachweisen kann
Fatwâ-Suche

Eine Frau hat unehelichen Verkehr mit einem Mann gehabt und einen anderen Mann geheiratet, bevor 40 Tage verstrichen waren. Wem wird das Kind zugeschrieben?

Frage

Wenn ein Mann unehelichen Geschlechtsverkehr mit einer Frau hatte und diese Frau dann einen anderen Mann heiratet (noch vor dem Verstreichen von 40 Tagen) und die Frau fürchtet, dass sie vielleicht schwanger ist, was soll diese Frau dann machen? Was muss sie tun, wenn sie darüber im Zweifel ist, und was, wenn sie weiß, dass sie wirklich schwanger ist?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Diese Angst braucht man nicht zu haben, weil das Kind dem Ehemann zugeordnet wird, besonders dann, wenn sie nach dem unehelichen Verkehr und vor dem Geschlechtsverkehr mit dem neuen Mann ihre Periode hatte. Das Verstreichen von 40 Tagen ist dabei keine Pflicht, vielmehr ist es Pflicht, dass die Periode eingetreten ist, da dies als Reinigung der Gebärmutter gilt, selbst wenn es weniger als einen Tag davor zum Geschlechtsverkehr kam (mit dem ersten Mann).

Unter den Gelehrten gibt es jene, die als Voraussetzung erheben, dass man drei Perioden abwarten muss, bis die Gebärmutter der Frau gereinigt ist, damit die Heirat gültig ist. Unter den Gelehrten gibt es aber auch jene, die diese Voraussetzungen nicht aufstellen.

Die stärkere Meinung lautet indes, dass die Frau ihre Gebärmutter mit einer Periode reinigt. Was dann auch immer passiert, wird das Kind dem Ehemann zugerechnet, solange sie nicht früher als sechs Monate nach der Heirat gebärt, da es keine Schwangerschaft unter sechs Monaten gibt.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen